Im Oktober 2022 erschießt Mert A. aus Eigenschutz seinen ehemaligen Geschäftspartner – das hat er letzte Woche vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zugegeben. Im Prozess um die Schießerei in der Nürnberger Südstadt ist jetzt die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das heißt: Heute hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Sie ist überzeugt, dass Mert A. aus Eifersucht, Frustration und verletztem Stolz gehandelt hat. Und die Schüsse eben nicht aus Notwehr, sondern mit der Absicht zu töten, abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe beantragt. Es solle außerdem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, eine Bewährung wäre dann nicht möglich. Die Verteidiger von Mert A. sollen dann übernächsten Montag ihr Plädoyer halten, das Urteil wird für den 14. Mai erwartet.