Von heute auf morgen war Schluss! Michael Bellair verkauft seit 2013 sein selbstgebrautes Bier am Hauptmarkt, ein Renner bei Touristen und Einheimischen. Denn in der Altstadt gibt es kaum handgemachtes Bier. Doch dann wurde der Heroldsberger ins Marktamt zitiert. Dort hieß es: Ein Gesetz verbiete es, dass er sein Bier verkauft – Paragraph 67 der Gewerbeordnung. Ein Schlag ins Gesicht des Bierbrauers. Immerhin macht der Gerstensaft 30 Prozent seines Umsatzes am Wochenmarkt aus. Und genau dieser Bestandteil des Bieres – die Gerste – ist auch der Stein des Anstoßes.