Mit dem neuen Jahr wartet auch wieder die lästige Pflicht der Steuererklärung auf uns. Prinzipiell gilt – alle Selbständigen, Freiberufler oder Gewerbetreibenden müssen eine Steuererklärung abgeben. Aber auch die Angestellten kann es treffen. Nämlich zum Beispiel dann, wenn sie noch Nebeneinkünfte über 410 Euro haben, oder eine spezielle Steuerklassenkombi mit ihrem Ehepartner. Bis zum 31. Mai haben Sie dann Zeit die Erklärung abzugeben. Hilfe beim Finanz-Dschungel versprechen dabei verschiedenste Berechnungsprogramme.