Die Radrennbahn Reichelsdorfer Keller darf abgerissen werden – das Denkmalschutzrecht spricht nicht dagegen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach beschlossen und einen Eilantrag des Bund Naturschutz abgelehnt. Auf dem Gelände sollen Wohnungen errichtet werden. Der Nutzen hierdurch müsste höher gewichtet werden, als der Erhalt des Denkmals – so das Gericht. Die Gewinne, die durch eine Nutzung der Radrennbahn entstehen könnten, würden die hohen Sanierungskosten nicht aufwiegen, so das Verwaltungsgericht. Das Denkmalnetz Bayern bedauert die Entscheidung zutiefst. Die Chance auf einen lebendigen Ortskern in Reichelsdorf rund um die Bahn werde verspielt.