Stellen Sie sich vor, Sie vertrauen einem Menschen in einer der verletzlichsten Phasen ihres Lebens oder noch schwerer – Sie vertrauen ihm die Pflege Ihrer Liebsten an. Dann erfahren Sie, dass genau dieser Mensch Ihr Vertrauen maßlos missbraucht hat. Das und noch extremer ist in einer Nürnberger Pflegeeinrichtung passiert. Ein Mann habe sich als Pfleger ausgegeben und Heimbewohner mutwillig verletzt und herabgewürdigt. Jetzt muss er sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.
Der Angeklagte kam heute morgen um 9:45 Uhr mit der Verteidigung in den Gerichtssaal. Er versteckte sein Gesicht hinter einer Mappe. Der Prozess wurde bereits nach fünf Minuten pausiert, da noch eine schriftliche Zeugenaussage überprüft werden musste. Zum heutigen Verhandlungstag haben mehrere Zeugen ausgesagt, die mit dem Angeklagten zusammengearbeitet haben. Sie haben einige Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten. Als die Zeugen verhört wurden, schüttelte der Angeklagte immer wieder fassungslos den Kopf.
Rückblick
Seit Mitte Dezember steht ein Mitarbeiter einer Nürnberger Pflegeeinrichtung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, Bewohnerinnen und Bewohner ab Sommer 2021 misshandelt und verletzt zu haben. Außerdem soll sich der 44-Jährige als Pfarrer oder Arzt ausgegeben und Bewohner untersucht haben.
Die Anklage lautet unter anderem Körperverletzung und Titelmissbrauch. Bis jetzt hat der 44-Jährige Deutsch-Rumäne diese Punkte weitgehend abgestritten. Der Angeklagte soll mehrere Bewohner verletzt haben, indem er beispielsweise beim Füttern die Schnabeltasse sehr derb an den Mund geführt hatte. Außerdem sei er beim Katheterwechsel recht grob mit den Bewohnern umgegangen, sodass den Heimbewohnern Schmerzen entstanden sind.
Warum der Angeklagte im Zeitraum des Geschehens in der Einrichtung nicht aufgefallen ist, ist bisher noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat für den heutigen Verhandlungstag rund acht Zeugen geladen. Ein Urteil könnte laut Pressesprecherin Tina Haase wie folgt aussehen:
Die Strafgewalt eines Strafrichters am Amtsgericht beträgt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Für den Prozess sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Ein mögliches Urteil ist voraussichtlich Mitte Februar zu erwarten.