Bayern hat ein eigenes Ladenschlussgesetz beschlossen, das mehr Flexibilität ermöglicht, aber am Grundsatz von Öffnungszeiten zwischen 6 und 20 Uhr festhält. Gemeinden können künftig bis zu acht lange Einkaufsnächte pro Jahr organisieren, an denen Geschäfte bis Mitternacht öffnen dürfen – bislang war nur eine erlaubt. Zusätzlich dürfen Händler vier weitere Veranstaltungen bis 24 Uhr abhalten.
Die Anzahl verkaufsoffener Sonntage bleibt auf vier begrenzt, allerdings wird das Antragsverfahren für Kommunen vereinfacht. Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter dürfen künftig auch sonntags durchgehend öffnen. In Tourismusorten werden die Vorgaben für Sonn- und Feiertagsverkäufe gelockert, etwa durch ein erweitertes Warensortiment.
Das Gesetz modernisiert das bisherige Bundesgesetz von 1956. Die Staatsregierung sieht darin einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kunden, Unternehmen und Arbeitnehmern. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hofft auf eine Belebung der Innenstädte durch die längeren Öffnungszeiten.