Mo., 13.05.2024 , 16:38 Uhr

Neuer Beschluss der VGN-Gremien: E-Roller verboten!

Die Mitnahme von E-Rollern ist ab sofort in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen der VAG verboten. Das haben die VGN-Gremien jetzt beschlossen. Grund für das Verbot sei das Brand- und Explosionsrisiko durch die Akkus der Roller. Bereits im Februar hatte sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen deshalb gegen eine Mitnahme von E-Scootern ausgesprochen. E-Fahrräder, elektrische Rollstühle und Seniorenmobile sind von der Maßnahme nicht betroffen. 

 

Beschluss E-Roller Gremiun Mitnahme VAG Verbot Verkehrsverbund VGN VGN-Gremien

Das könnte Dich auch interessieren

02.01.2025 00:47 Min Ab sofort: Ticketpreise für Bus und Bahn steigen Seit gestern (01.01.2025) ist das Fahren mit Bus und Bahn im VGN teurer geworden. Um durchschnittlich 6,28 Prozent sind die Ticketpreise im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Eine Einzelfahrkarte für Erwachsene als HandyTicket kostet in Preisstufe A dann 3,47 statt 3,25 Euro, am Automaten 3,90 statt 3,70 Euro. Auch das Deutschlandticket wird teurer: Es kostet jetzt 19.04.2024 00:41 Min "Nürnberg räumt auf": Neue Maßnahmen gegen E-Scooter-Chaos Nach zahlreichen Beschwerden über E-Scooter möchte die Stadt Nürnberg dem Chaos ein Ende setzen. „Nürnberg räumt auf” lautet das neue Konzept, das in der ganzen Stadt bis Herbst 2024 umgesetzt werden soll. Bis es so weit ist, soll ab dem 1. Mai eine Aufräum-Maßnahme in Kraft treten. Dann können E-Scooter innerhalb der Altstadt nur noch 18.03.2025 00:49 Min VAG zieht Bilanz: Über 1,3 Millionen Rad-Ausleihen im Jahr 2024 Seit einem Jahr wird das VAG_Rad in der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach genutzt. Jetzt zieht das Unternehmen eine positive Bilanz. Es verzeichnet über 1,3 Millionen Ausleihen im Jahr 2024. 200.000 Menschen haben sich registriert. Erlangen zeigt sich als fahrradbegeisterte Stadt mit 70.000 Ausleihen an 19 Stationen, wobei der Hugenottenplatz, der Hauptbahnhof und Sieglitzhof 18.02.2025 00:38 Min Brutzeit der Vögel: Schneiden von Hecken, Gebüschen und Gehölzen verboten Mit dem Frühling beginnt auch die Brutzeit der Vögel. Um die Tiere in dieser sensiblen Phase nicht zu stören, ruft der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) dazu auf, ab März auf das Schneiden von Hecken, Gebüschen und Gehölzen zu verzichten. So werden den Vögeln wichtige Nahrungsquellen nicht entzogen und die Brutzeiten nicht