Im letzten Jahr haben die bayerischen Jugendämter mehr als 20.000 Gefährdungseinschätzungen vorgenommen. Eine Gefährdung besteht dann, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt wird, zum Beispiel durch Handlungen von Eltern oder Dritten. Bei jedem sechsten Fall wurden anschließend eine Gefährdung oder der Bedarf an Unterstützung festgestellt. Das können Schutzmaßnahmen oder eine Erziehungsberatung sein. In den meisten Fällen werden Gefährdungen durch Polizei oder Schulen gemeldet.