Die bayerische Staatsregierung will den Cannabiskonsum auf Volksfesten, in Biergärten und auf Außenanlagen von Gaststätten durch eine Änderung im Gesundheitsschutzgesetz verbieten. Seit der Teil-Legalisierung am 1. April gibt es für diese Bereiche keine klare Regelung. Ministerpräsident Markus Söder hatte von Beginn an scharfe Konsequenzen angekündigt, so gibt es beispielsweise bereits einen entsprechenden Bußgeldkatalog, der zur Abschreckung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen soll. Es gibt aber auch Kritik an der Vorgehensweise der Staatsregierung: So spricht die SPD beispielsweise von einer “Cannabis-Hysterie”, während der Gesundheitsschutz bei anderen Drogen und Rauschmitteln unberührt bleibt.