Das Urteil ist gefallen. Schuldig. Lebenslange Haft und die besondere schwere der Schuld. Die Anklage warf Dejan B. und seinem Komplizen Ugur T. vor, andere Straftaten verdecken zu wollen. Zudem sollen sie versucht haben, sich das Vermögen von Alexandra R. zu erschleichen. Alexandra R. arbeitete als Filialleiterin in einer Bank und hatte nach einem Streit mit Dejan B. die Beziehung beendet. Sie entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten. Die Anklage behauptet, dass die Angeklagten fast 800.000 Euro von ihr ergaunern wollten.
Der Prozess war ein aufwendiger Indizienprozess. Von der Leiche fehlt jede Spur, und es gibt keine Beweismittel aus der Rechtsmedizin. Trotzdem ist eine Verurteilung möglich.
Die Strafkammer ist sich sicher, dass Dejan B. und Ugur T. die 39-jährige Alexandra R., die im achten Monat schwanger war, getötet haben. Die Frau verschwand am 9. Dezember 2022, nachdem sie ihre Pflegetochter im Kindergarten in Schwabach abgegeben hatte.
Die Verteidigung hingegen sah große Lücken in der Beweisführung und forderte Freisprüche für ihre Mandanten. Sie argumentieren, dass die vorgelegten Indizien nicht ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
Nun ist das Urteil gefallen. Die Angeklagte könnte laut Gericht aber noch in Revision gehen.