Klimaaktivisten, die sich aus Protest an der aktuellen Politik, auf die Straße kleben, gibt es mittlerweile an vielen Orten. Am 16. August 2022 fand eine medienwirksame Blockadeaktion in der Noris statt. Mit dabei war der Jesuiten-Pater Jörg Alt. Deshalb musste er sich heute vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Gegen den vorangegangenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte er Einspruch eingelegt.
75 Tagessätze zu je 15 Euro wegen gemeinschaftlicher Nötigung in 13 Fällen. Dieses Strafmaß verhängte der Richter heute für den Pater Jörg Alt. Er hatte sich im letzten Jahr auf die Straße vor dem Nürnberger Hauptbahnhof geklebt und damit den Verkehr blockiert. Die Stimmung im Gerichtssaal war bereits zu Beginn gereizt.
Jörg Alt gesteht seine Tat, für ihn war die Klebeaktion aber nötig. Denn in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass andere Optionen zu wenig Aufmerksamkeit erreichen. Effektive Klimaschutzgesetze hält er für dringend notwendig.
Laut der Pressesprecherin des Amtsgerichts Haase stand eine andere Frage im Fokus: Hat der Angeklagte durch seine Aktion gerechtfertigt gehandelt und war dieses Handeln verwerflich im Sinne des Nötigungstatbestandes?
Der Richter macht in seinem Urteil deutlich: Gemeinschaftliche Nötigung liegt vor, eine Rechtfertigung sei nicht gegeben und das Handeln verwerflich, etwa weil kein Sicherheitskonzept vorlag. Verteidiger und Angeklagter argumentieren stattdessen mit der Motivation zur Tat.
Jetzt hat der Verurteilte eine Woche Zeit, um Revision oder Berufung einzulegen. Dass seine Geldstrafe durch Spenden gezahlt wird, hält der Pater für keine Option. Er selbst verfüge über kein Einkommen. Deshalb setzt er seine Verurteilung mit Gefängnisstrafe gleich.