Mit dem März beginnt die Brutsaison der Vögel – eine wichtige Zeit für den Naturschutz. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. erinnert daher daran, den Heckenschnitt rechtzeitig zu planen. Ein frühzeitiger Schnitt im März kann dazu führen, dass den Jungvögeln wichtiger Schutz fehlt, da Zweige für Nester und Verstecke fehlen. Dies macht sie anfälliger für Fressfeinde. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass zwischen dem 1. März und 30. September keine extremen Heckenschnitte durchgeführt werden sollen. Verstöße können mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.