In den letzten Wochen haben viele Bürgerinnen und Bürger gespannt auf ihre Grundsteuerbescheide gewartet. Nun sind sie da – und damit verbunden auch teilweise Unsicherheiten und Fragen bei Eigentümerinnen und Eigentümern. Denn Bayern geht seit Anfang Januar einen eigenen Weg bei der Grundsteuer. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern spielt der Wert eines Grundstücks keine Rolle mehr. Welche Folgen das konkret auf die Region hat, zeigt ein Blick auf zwei mittelfränkische Kommunen.
Ein Grundstück im Markt Feucht mit 400 Quadratmetern Fläche. Zum Wohnen werden ungefähr 140 Quadratmeter genutzt. Diese Zahlen sind zentral für die neue Grundsteuerberechnung. Was nicht mehr miteinfließt: der Wert des Anwesens. Der Eigentümer dieses Grundstücks muss deswegen jetzt mehr zahlen als vorher. Das ist aber nicht überall in Feucht der Fall. Und sorgt für Beschwerden.
Auch in anderen Kommunen gibt es Widersprüche: In Fürth etwa 60. Fest steht also: Die neue Grundsteuerberechnung sorgt teilweise für Änderungen und Unsicherheiten bei Eigentümerinnen und Eigentümern. Das Flächenmodell an sich soll für die Kommunen aber aufkommensneutral sein. Weil in größeren Städten der Wert tendenziell aber höher ist – dieser aber nicht mehr berücksichtigt wird, sieht es in Fürth zum Beispiel anders aus.
Für Grundsteuer B, also bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, liegt der neue Hebesatz in Fürth bei 660 %. Vorher waren es 555 %. In ländlichen Gebieten müsse der Hebesatz oft nicht angehoben werden, weil die Bevölkerung dort oft mehr Fläche hat – heißt höhere Messbeträge, erklärt Stadtkämmerin Ammon. In Feucht und Fürth machen die politischen Vertreter klar: Das ist nur der momentane Stand.
Ende 2025 könnten sich die Hebesätze in der Region also nochmal ändern.