Der Mammutprozess im Fall Alexandra R. ist auf der Zielgeraden. Erst letzten Freitag ist die Beweisaufnahme beendet worden. Am Montag starteten dann die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Forderung: Lebenslange Haftstrafe für die beiden Angeklagten. Für die Verteidigung kommt das nicht in Frage. Sie kam heute mit ihren Plädoyers zu Wort.
In den Plädoyers spricht die Verteidigung von großen Lücken im Indizienprozess. Zum seien Zeugenaussagen zu subjektiv und die Aussagen der Gutachter zu widersprüchlich. Außerdem konnten die Suchhunde keine zielgerichtete Spur der Angeklagten aufnehmen. Sie fordert Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gehen davon aus, dass die beiden Angeklagten Dejan B. und Ugur T. Alexandra R. am 9. Dezember 2022 verschleppt und vorsätzlich getötet haben sollen. Vorher sollen sie die Hochschwangere um mehrere hunderttausend Euro betrogen haben. Dass nach wie vor keine Leiche gefunden wurde, erschwert es der Anklage maßgebend, das alles zu beweisen. Zudem sei die Staatsanwaltschaft nicht von Alternativszenarien ausgegangen wie zum Beispiel, ob es einen dritten Täter gab oder Alexandra R. doch suizid begangen habe. Die Verteidigung hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Verurteilung deshalb nicht möglich sei.
Konkret geht es um fehlende DNA-Spuren und Zeugenaussagen, die bekräftigen, dass sich Dejan B. und Ugur T. am 9. Dezember am Ort des Geschehens aufgehalten haben sollen. Laut Verteidigung verdünnt das die Beweiserhebung. Letztendlich steht das Gericht vor einer Entscheidung.
Ein Urteil wird am 24. Juli um 13 Uhr erwartet. Sollte die Anklage die Richter, trotz der Ausführungen der Verteidigung, mit ihren Indizien überzeugen, droht den beiden Angeklagten lebenslange Haft.