Gestern hat eine Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach die Klage von vier Fürthern abgewiesen. Diese hatten gegen den Bescheid mit dem die Stadt das Fürth Festival 2013 genehmigt hatte, geklagt. Die Anwohner beschwerten sich über Lärmbelästigung. Bei einer vorliegenden Rechtswidrigkeit hätten die Kläger das Festival in diesem Jahr verhindern können. Das Gericht stufte das Festival als ein Ausnahme- Ereignis ein. Trotzdem seien die Lärmgrenzwerte einzuhalten.