Die Stadt Fürth gibt an Sonn- und Feiertagen die Fußgängerzone ganztägig für den Radverkehr frei. Das wurde jetzt im Bauausschuss beschlossen. Bisher durften Radfahrende die Fußgängerzone an allen Tagen nur von 19 Uhr bis 10:30 Uhr am nächsten Vormittag nutzen. Durch die neue Regelung soll der Radverkehr in der Kleeblattstadt jetzt attraktiver werden. Nach wie vor gilt aber, dass Radfahrende auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht nehmen und nur in Schrittgeschwindigkeit fahren sollen. Mit der Neuregelung folgt Fürth einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen. Regensburg und Würzburg zum Beispiel haben das Konzept schon länger umgesetzt.