Zur Belebung der Nürnberger Innenstadt hat der Stadtrat weitere befristete Maßnahmen beschlossen. Gastronomiebetriebe in der Königsstraße können bestehende Flächen ohne weitere Kosten ausweiten. Zudem sind in Innenstadtlagen mit Leerstand auch Werbeaktionen von externen Anbietern erlaubt – allerdings nur dann, wenn diese hochwertig sind und die Umgebung aufwerten. Die Maßnahmen gelten zunächst für zwei Jahre. Außerdem hat die Stadt die Gebühren für Sondernutzungsmaßnahmen deutlich reduziert. Davon sollen vor allem Gastronomiebetriebe profitieren: Baumkübel, Blumentröge oder Pflanzbeete dürfen künftig gebührenfrei aufgestellt werden.