Do, 31.10.2024 , 14:31 Uhr

An Halloween: Keine Sonderregelungen für Straftaten

Es ist die gruseligste Nacht im Jahr. Kinder ziehen um die Häuser, auf der Jagd nach Süßigkeiten. Um dafür zu sorgen, dass dieser Horror Spaß bleibt, ist die Polizei heute verstärkt in den Innenstädten in der Region unterwegs. Üblicherweise hat die Polizei in der Halloweennacht besonders viele Einsätze. Es gebe aber nicht mehr Körperverletzungen als sonst, so das Polizeipräsidium Mittelfranken. Es bittet vor allem darum, keine Waffen oder unechten Waffen als Teil des Kostüms bei sich zu tragen. Und auch bei den traditionellen Halloween-Streichen gibt es Grenzen.

Es gibt an Halloween keine Sonderregelungen für Straftaten. Also, wenn Gegenstände beschädigt werden oder andere zu Schaden kommen, dann könnte strafbares Verhalten vorliegen. Das hat natürlich strafrechtliche Konsequenzen. – Marc Siegl, Pressesprecher Polizeipräsidium Mittelfranken 

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