Ab April 2025 sollen neue Regeln für den Gebrauch von E-Scootern in Kraft treten. Das hat das Bundesverkehrsministerium beschlossen. Dabei sollen sich E-Scooter-Fahrende künftig an die Regeln des Radverkehrs halten. Sprich: E-Scooter dürfen wie Radfahrerinnen und Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen sowie Gehwege oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen “Radverkehr frei” befahren. Außerdem muss jeder E-Scooter einen Blinker haben, wenn sie neu zugelassen werden. Fahrerinnen und Fahrer von elektrischen Rollern müssen beim Überholen keinen Abstand von 1,5 Meter einhalten. Bisher stoßen die neuen Regelungen auf viel Kritik seitens des ADACs und des Fußgängerverbands. Bis 9. August können die Länder und Verbände Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss den Änderungen zustimmen.