Fr., 22.11.2024 , 13:59 Uhr

Ab 29. November: Verbot gefährlicher Gegenstände am Nürnberger Hauptbahnhof

In Bayern dürfen Reisende in der Vorweihnachtszeit an bestimmten Bahnhöfen keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände mitführen. Die Bundespolizei in München hat vorübergehende Verbote erlassen. Für den Hauptbahnhof Nürnberg gilt dieses Verbot vom 29. November um 8 Uhr, bis zum 24. Dezember um 16 Uhr.  Ziel der Regelung ist es, die Sicherheit während des erhöhten Reiseverkehrs zu gewährleisten. Verstöße können Platzverweise, Geldstrafen oder Bahnhofsverbote nach sich ziehen. Weitere Informationen finden Reisende auf der Website der Bundespolizei. 

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