Ansbach – Klage abgewiesen hieß es heute morgen vom Verwaltungsgericht Ansbach. Ein Anwohner der Gustavstraße in Fürth hatte die Stadt wegen Lärmbelästigung verklagt. Durch diverse Open Air Veranstaltungen, wie zum Beispiel den Metropolmarathon, das Fürth Festival oder den Grafflmarkt, würde zu viel Lärm entstehen.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass die Stadt Fürth kein Veranstaltungskonzept für die Zukunft aufstellen muss.
Fühlt sich der Anwohner also in Zukunft belästigt, müsse er gegen jedes einzelne genehmigte Event klagen. Erst dann werde das Verwaltungsgericht prüfen, ob es tatsächlich zu unzumutbarem Lärm kommt.