Nürnberg – Am Montag wird der Fall um das abgebrannte Klösterle vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erneut verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die ehemalige Kösterle-Wirtin und ihren Hilfskoch teilweise aufgehoben hat.
Das Urteil aus dem Jahre 2012 lautete sechseinhalb Jahre Haft für die Ex-Wirtin (64) und zwei Jahre und elf Monate Freiheitsstrafe für den Koch (52), der sich an der Aufklärung des Falls maßgeblich beteiligt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die hochverschuldete Wirtin am 3. Januar 2012, den Hilfskoch dazu anstiftete, ihre Gaststätte in die Luft zu sprengen, um die Versicherungssumme zu erhalten. Das Gericht zweifelt nicht an der Schuld der beiden, jedoch kritisiert es, dass in der Beweisaufnahme nicht ausreichend geprüft wurde, ob die Wirtin und ihr Komplize Leib und Leben der Anwohner riskiert hatten. Das Urteil, das damals auf versuchten Betrug sowie Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion lautete, könnte nun auf Brandstiftung herabgestuft werden. Die zur Zeit in Haft sitzende Besitzerin der Gaststätte „Zum Klösterle“ kann dann ab Montag auf ein milderes Urteil hoffen.