Nürnberg – Gegen den Ministerpräsidenten a.D. Dr. Beckstein und den Ltd. KD Geier wird kein Ermittlungsverfahren geführt. Damit reagiert die Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth auf einen Artikel, der gestern in der türkischen Tageszeitung Sabah erschienen war.
Dieser Entscheidung war ein 190 Seiten umfassendes Schriftstück vorausgegangen, in dem behauptet wird, dass sowohl Herr Beckstein wie auch Herr Geier sich bei der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hätten. Der Verfasser dieses Schriftstückes stellte weiter in den Raum Hintergrundwissen u.a. zum Themenbereich „NSU-Morde“ zu haben.
Der Fall wurde mit einem Aktenzeichen versehen. Es wurde jedoch kein Ermittlungsverfahren gegen die genannten Personen eingeleitet. Es bestünden, laut Staatsanwaltschaft, keine Anhaltspunkte für die erhobenen Vorwürfe. Die Überprüfung des Sachverhalts sei routinemäßig. Auch die Behauptung des Verfassers über mögliches Hintergrundwissen zu den „NSU-Morden“ sei nicht belegbar.
Zu der Person des Verfassers könne aus Datenschutzgründen nur bekannt gegeben werden, dass es sich um einen Mann handle, der aus Bayern stammt und nicht aus ermittelnden Polizeikreisen komme.
Quelle: Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth