Ansbach/Fürth – Der Fürther Juwelier, der auf seiner Facebook-Seite ein Überwachungsvideo zu einem Raubüberfall veröffentlich hat, muss das Video jetzt entfernen. Bayerische Datenschützen sehen darin einen „Akt der Selbstjustiz, die in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht zulässig ist“.
Da auch Straftäter einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung hätten, dürften solche Bilder oder Videoaufnahmen nicht ohne Zustimmung der Täter ins Internet gestellt werden. In dieses Grundrecht könne nur die Polizei eingreifen, indem sie Bilder per Gerichtsbeschluss veröffentliche, wie dies in dem aktuellen Verfahren auch geschehen sei.
Der Juwelier habe den Rat der Datenschützer angenommen und inzwischen die Bilder und das Video von seiner Seite gelöscht, berichtete das in Ansbach sitzende Landesamt. Der Juwelier war in der vergangenen Woche von zwei unbekannten, unmaskierten Tätern überfallen worden. Sie hatten dabei wertvolle Uhren im Gesamtwert von rund 200.000 Euro erbeutet. In der Hoffnung auf Hinweise aus der Bevölkerung hatte der Geschäftsmann das Überwachungsvideo seines Geschäfts später auf seine Facebook-Seite gestellt.
Quelle: dpa