München – Beate Merk, die bayerische Justizministerin, verteidigte am heutigen Freitag vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags München ihr Vorgehen im Fall Gustl Mollath. Von Untätigkeit oder Versäumnissen ihres Ministeriums könne keine Rede sein, so Merk.
Emotion, aber kein Schuldeingeständnis
Ab neun Uhr morgens wurde Beate Merk (CSU) mehr als dreieinhalb Stunden als Zeugin zum Fall Mollath, der unter anderem aufgrund schwerer Misshandlung seiner Frau verurteilt wurde, vernommen. Die Ministerin steht mit der Verteidigung der gerichtlichen Beschlüsse zunehmend in der Kritik, auch von Seiten der FDP. Doch auch in der Befragung durch den Untersuchungsausschuss weicht Merk nicht von ihrem Kurs ab: Sie sehe im damaligen Vorgehen der Justiz keinen Fehler, da Mollath keine zureichenden Anhaltspunkte zur Unterstützung seiner Anschuldigungen lieferte. Darüber hinaus habe sie unmittelbar nachdem „massive Zweifel an tragenden Feststellungen“ des Urteils aufkamen, gehandelt. So schnell es bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz rechtlich zulässig war, ordnete sie notwendige Schritte zur Wiederaufnahme des Verfahrens an. Aufsehen erregte die erstmalige Äußerung der Ministerin zu ihrer emotionalen Haltung: „In meinen Einlassungen und Argumentationen zu diesem Fall wurde nicht erkennbar, dass mich menschlich und persönlich das Schicksal eines Menschen, der seit nun bald sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht ist, bewegt“. Sie sieht diesen Umstand ihrem Amt als Justizministerin geschuldet.
Fall Mollath weiterhin nicht abgeschlossen
Der eingerichtete Untersuchungsausschuss, dessen Einrichtung teils dem wachsenden öffentlichen Druck geschuldet ist, entscheidet zwar nicht über eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens, soll aber wichtige Fragen klären. 2006 endete das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth mit dem Beschluss zur Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Einrichtung, Mollath wurde als Gefährdung der Allgemeinheit eingestuft. Die Vorwürfe des Beschuldigten, seine Frau belaste ihn aufgrund ihrer von ihm offengelegten Schwarzgeldgeschäfte, wurden nicht berücksichtigt. Ebenso wurde das von Kritikern als nicht verhältnismäßig angesehene Urteil mehrmals gerichtlich bestätigt, Mollath verblieb in der Psychiatrie. Auch aktuell laufen Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, die in der Vergangenheit immer wieder abgewiesen wurde. Zuletzt hatte das Bayreuther Landgericht vergangenen Mittwoch beschlossen, Mollath müsse noch mindestens bis zur nächsten Prüfung 2014 in der Psychiatrie verbleiben.
Quelle: dpa