Im Herbst 2011 sorgt ein Inzestfall unglaublichen Ausmaßes für Entsetzen. Schauplatz war das mittelfränkische Dorf Willmersbach. 34 Jahre lang hatte Adolf B. Geschlechtsverkehr mit der eigenen Tochter und hat mit ihr unter anderem drei Söhne gezeugt. Zwei der Kinder sind verstorben. Der Prozess und das Urteil danach war für Viele nicht nachvollziehbar und moralisch zweifelhaft. Jetzt soll der Fall erneut aufgerollt werden.
Verjährung und zweifelhafte Aussagen führten zu geringer Strafe
Der ehemalige Bauarbeiter erhielt damals lediglich zwei Jahre und acht Monate Haft, da viele der Taten bereits verjährt seien. Das Gericht hatte auch Zweifel an den Aussagen von Tochter Renate. Sie schilderte die Taten von Mal zu Mal grausamer. Das Gericht sieht deshalb Vergewaltigungen in jenen Fällen, die noch nicht verjährt sind, als nicht bewiesen. Die Taten gelten somit „lediglich“ als Inzest. Und darauf steht in Deutschland die Höchststrafe von drei Jahren.
Eine von der Staatsanwaltschaft geforderte Revision scheitert. Doch noch während der Verhandlung ergaben sich weitere Anklagepunkte. Morgen wird deshalb neu verhandelt. Dem Rentner drohen jetzt bis zu 15 Jahre Haft.