Fr, 07.03.2014 , 14:18 Uhr

Informationen zur Kommunalwahl in Fürth

Informationen zur Kommunalwahl am 16. März

Am Sonntag, 16. März, sind 93.800 Fürtherinnen und Fürther aufgerufen, einen neuen Stadtrat und eine neue Oberbürgermeisterin bzw. einen neuen Oberbürgermeister zu wählen.

Die Wahllokale, die auf den bereits zugesendeten Wahlbenachrichtigungen genannt sind, haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei der Wahl des neuen Stadtoberhauptes hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten geben kann. Bei der Stadtratswahl können so viele Stimmen vergeben werden wie es Sitze in dem Gremium gibt. In Fürth liegt die Anzahl bei 50. Da das bayerische Kommunalwahlrecht den Bürgerinnen und Bürgern zu besonders vielen Mitspracherechten verhilft, hat der Wähler dabei im Wesentlichen folgende drei Möglichkeiten:

 

 

Listenwahl: Wer einen Wahlvorschlag ankreuzt, gibt seine 50 Stimmen automatisch den darunter aufgelisteten Bewerberinnen und Bewerbern.

 

Kumulieren: Beim Kumulieren bzw. „Häufeln“ kann man Kandidatinnen bzw. Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die höchstzulässige Gesamtzahl von 50 Stimmen nicht überschritten wird, da ansonsten der Stimmzettel ungültig ist.

 

Panaschieren: Beim Panaschieren verteilt der Wähler seine Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Parteien oder Gruppen. Auch in diesem Fall kann er „häufeln“, also seinen Favoriten zwei oder drei Stimmen geben. Doch einmal mehr gilt: die Gesamtstimmenzahl von 50 Stimmen darf nicht überschritten werden.

 

 

Wer darf wählen?

In der Kleeblattstadt wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in Fürth mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten (Hauptwohnsitz) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie alle sind aufgerufen, zu wählen – handelt es sich doch um eines der wichtigsten Grundrechte eines demokratischen Rechtsstaates.

 

Briefwahl

Für die Kommunalwahlen können noch bis spätestens Freitag, 14. März, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dazu steht unter www.fuerth.de/wahlen ein eFormular zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit ist, die Wahlbenachrichtigungskarte zurückzusenden. Das Wahlamt bittet, einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen, sollen die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt werden. Um möglichst sicher zu gehen, dass sie rechtzeitig eintreffen, sollte der Antrag bis Montag, 10. März, im Wahlamt vorliegen.

Die Unterlagen können auch persönlich oder durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten beim Bürgeramt, Schwabacher Straße 170, Zimmer 226, abgeholt werden. Zur Beantragung bzw. Abholung müssen die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis, bei ausländischen Staatsangehörigen ein gültiger Identitätsnachweis oder Reisepass, mitgebracht werden.

 

Interaktiver Wahlzettel

Weitere Informationen über die verschiedenen Wahlmöglichkeiten gibt es unter www.fuerth.de/wahlen. Dort ist auch ein interaktiver Stimmzettel hinterlegt, mit dem die Wahl praktisch ausprobiert werden kann. Das Gute daran ist, dass er zeigt, ob die Stimmabgabe gültig oder ungültig ist.

 

Wahlergebnisdienst für die Kommunalwahl

Unter http://www.wahl-fuerth.de/ sind am Sonntag, 16. März, ab etwa 18.30 Uhr die ersten Ergebnisse der Kommunalwahlen zu finden. Da es sich bei den Kommunalwahlen um eine komplexe Auszählung handelt, kann es bis tief in die Nacht oder bis Montagnachmittag dauern, bis die vorläufigen Endergebnisse ermittelt werden können. Mit dem Eingang aller Schnellmeldungen zum Ausgang der Oberbürgermeisterwahl ist gegen 19 Uhr zu rechnen. Die Schnellmeldungen für den Stadtrat – ausgezählt werden dabei nur Wahlzettel mit Listenkreuzen – sollten bis etwa 20 Uhr eintreffen.

 

 

Darstellung für Mobilgeräte

Zum ersten Mal sind die Wahlergebnisse auch bequem über Smartphones und Tablets erhältlich. Auf http://www.wahl-fuerth.de/app/ können Seiten aufgerufen werden, die für Mobilgeräte optimiert sind. Zudem ist dort auch ein Verzeichnis der Wahllokale hinterlegt. Ein Klick darauf zeigt die Adresse in Google Maps. Dabei ist es auch möglich, die Route dorthin berechnen zu lassen.

 

Wahl-App

Die App „Wahlportal“ bietet ebenfalls Zugriff auf die Fürther Wahlergebnisse in der Wahlnacht. Die Applikation wurde von einer externen Firma entwickelt und ist für alle gängigen Betriebssysteme wie iOS, Android und Windows in den jeweiligen Stores erhältlich. Die Ergebnisse aus der Kleeblattstadt sind unter der Rubrik „Bayern“ zu finden.

 

 

Die Kommunalwahl 2014 in Zahlen:

 

Wahlberechtigte: 93 800 Wahlberechtigte

Erstwähler: 501

Erstwähler Kommunalwahl: 7388

Wahllokale: 95

Briefwahlbezirke: 22

Wahlhelfer: mehr als 1050

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