Schon seit sieben Jahren ist der Nürnberger Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Ein Versuch von Mollaths Anwälten die Unterbringung seines Mandanten außer Vollzug zu setzen, ist vom Landgericht Regensburg am Dienstag abgelehnt worden.
Anfang Mai hatten Mollaths Anwälte bei der Regensburger Justiz den Antrag auf Aussetzung gestellt. Ein bereits laufender Wiederaufnahmeantrag des ursprünglichen Verfahrens wird mittlerweile sowohl von Staatsanwaltschaft als auch von Mollaths Anwälten angestrebt. Die Erfolgsaussichten seien diesbezüglich sogar gut. Das Regensburger Landgericht hätte damit die Möglichkeit gehabt Mollaths Psychiatrieaufenthalt vorzeitig zu beenden, dennoch entschied sich das Gericht dagegen.
Die Begründung des Gerichts dafür war, dass aufgrund der Komplexität des Falles die Entscheidung über eine Entlassung während einer andauernden Prüfung des Wiederaufnahmeantrags nicht möglich sei.
Über den zeitlichen Rahmen der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags sei noch nichts bekannt.