Nürnberg – Das Oberlandesgericht Nürnberg hat heute eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Gustl Mollath beschlossen. Der 56-Jährige sei sofort frei, teilte das Gericht mit. Es ordnete an, den seit sieben Jahren in der Psychiatrie sitzenden Mollath unverzüglich aus der Unterbringung in der Bayreuther Psychiatrie zu entlassen.
Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben
Der 1. Strafsenat hat damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben. Dieses hatte am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Der Nürnberger OLG-Senat hat gleichzeitig eine neue Hauptverhandlung angeordnet und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg übergeben.
Justizministerin Merk zufrieden über die Entscheidung des OLG
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte sich am Dienstag zufrieden über die Entscheidung des OLG. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. „Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.“
Quelle: dpa