Ansbach/Fürth – Erfolg für die Anwohner der Fürther Gustavstraße! Das Ansbacher Amtsgericht gab der Klage von Marcel Schwalme gegen die Stadt Fürth statt. Damit kommt wieder Bewegung in den Konflikt zwischen den Bürgern und den Gaststättenbetreibern in der Gustavstraße.
Schwalme klagte gegen die bestehende Nachtzeit und die Verletzung der Immissionsrichtwerte durch den Ausschank im Freien. Das Gericht ordnete an, dass sich die Stadt Fürth nun erneut mit einem Antrag Schwalmes aus dem Jahr 2012 befassen müsse, der im Mai 2012 abgelehnt wurde. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Stadt bisher nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte, die Anwohner vor dem Lärm der Gaststätten, speziell in den späten Abendstunden, zu schützen.
Quelle: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach