Lichtenberg – Vermutlich umsonst war heute Morgen die Störung der Totenruhe einer 81-Jährigen auf dem Lichtenberger Friedhof. Wie die Staatsanwaltschaft Bayreuth heute gegen elf Uhr auf einer Pressekonferenz mitteilte, habe die Ausgrabung keine Knochen eines Kindes zutage gefördert.
Hinweis führt ins Leere
Die 81-jährige Frau war zwei Tage nach Peggys Verschwinden im Jahr 2001 beerdigt worden. Neueste Erkenntnisse hatten vermuten lassen, dass sich dort nicht nur ihre menschlichen Überreste befinden könnten. Offensichtlich hat sich dieser Hinweis nicht bestätigt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel sagte dazu am Mittwoch: „Mit größter Wahrscheinlichkeit kann ich ausschließen, dass sich Peggys Leiche im Grab befunden hat.“
Knochen werden rechtsmedizinisch untersucht
Man müsse dennoch allen Hinweisen nachgehen, auch wenn sie die Störung der Totenruhe bedeuten. Auch wenn es auf den ersten Blick keine Hinweise auf Überreste von Peggy gibt, sollen die im Grab gefundenen Knochen vorsichtshalber in der Rechtsmedizin untersucht werden, so der Oberstaatsanwalt.
Fall Peggy kurz vor der Wiederaufnahme
Das Landgericht Bayreuth hat für April 2014 die Wiederaufnahme des Falls beantragt. Zwar war 2004 bereits der geistig behinderte Ulvi K. verurteilt worden, doch es wurden immer wieder Zweifel an dessen Schuld laut. Momentan gebe es drei Verdächtige. Die Leiche des seit 2001 vermissten Mädchens wurde nie gefunden.