Ansbach/Neuendettelsau – Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Mittwoch entschieden, dass die Biogasanlage, die im Zuge des Giftäcker-Skandals stillgelegt wurde, weiter geschlossen bleibt. Damit wies das Gericht die Klage des ehemaligen Betreibers der Anlage ab, der diese wieder gewerblich nutzen wollte.
Im Jahr 2004 wurde der Landwirt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, da er auf seinen Äckern illegal 2.500 Tonnen Industriemüll entsorgt hatte und damit Boden und Grundwasser verunreinigte. Einen von ihm 2011 gestellten Bauantrag zog der Mann auf Anraten des Gerichts jetzt zurück, bestand aber darauf, dass ein früherer Bauantrag aus dem Jahr 1996 weiter als genehmigt gelte. Die Richter lehnten dies ab.