Und wieder verzögert sich eine Gerichtsentscheidung im Fall Mollath. Sein Anwalt hatte einen Befangenheitsantrag gegen einen Regensburger Richter gestellt. Dieser wurde gestern vom Regensburger Landgericht abgelehnt. Dennoch verschiebt sich die Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Falles erst einmal auf unbestimmte Zeit, da sein Anwalt eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen will.
Für Freitag wäre der Termin für die Wiederaufnahme angesetzt gewesen. Dieser kann aber wegen der Beschwerde nicht wie geplant stattfinden. Mollaths Anwalt, Gerhard Strate, wird gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags vom Regensburger Landgericht eine Beschwerde einlegen. Hier muss dann das Oberlandesgericht Nürnberg das Urteil fällen. Erst danach kann über eine Wiederaufnahme entschieden werden, so das Landgericht Regensburg in einer Mitteilung.
Wie der Fall ausgeht, weiß keiner. Experten sehen sowohl eine Freilassung, als auch die weitere Unterbringung in der Psychiatrie Mollaths für möglich. Ist über die Beschwerde entschieden, wird der Wiederaufnahmeantrag geprüft.