Mi, 15.03.2023 , 16:17 Uhr

Geflügelpest in Ansbach: Überwachungszone festgelegt

Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Ansbach wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt.

Diese umfasst die Stadtteile Dornberg, Liegenbach, Neudorf und Oberdombach.

In diesen Bereichen gelten ab Freitag, den 17. März 2023 unter anderem folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen:

Tierhaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung, mitteilen.

Verbringungsverbot

Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden: Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen.

Aufstallungspflicht

Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern.

Eigenüberwachung

Tierhaltende Betriebe haben eine zusätzliche Überwachung im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen sind. Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Telefon: (0981) 468-8001

Schadnagerbekämpfung

Tierhaltende Betriebe haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetieren sowie anderer Seuchenvektoren im Betrieb und um den Betrieb herum ordnungsgemäß anzuwenden und hierüber Aufzeichnungen zu führen sowie verschärfte Hygienemaßnahmen.

Die genauen Regelungen finden Betroffene hier.

Ansbach Geflügelpest

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