Nürnberg – Ein 40-jähriger Mann ist heute vom Verdacht des versuchten Mordes an seiner Freundin freigesprochen worden – die Frau hatte die Anschuldigungen vor Gericht zurückgenommen. Bei der Polizei hatte die 35-Jährige ihren Lebensgefährten beschuldigt er habe sie im Mai 2012 mit einer zwanzig Zentimeter langen Messerklinge in den Bauch stechen wollen. Vor Gericht bestritt sie jedoch Gesagtes und bestätigte die Version des Angeklagten. Nun droht der Frau eine Anklage wegen falscher Beschuldigung. Ihr Lebensgefährte wurde durch das Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Als Grund für den angeblichen Angriff hatte die Frau Streitigkeiten angegeben. Wegen dauernder Trunkenheit hatte die Dame ihren Freund aus der gemeinsamen Wohnung geworfen. Während der Verhandlung verwickelte sich die 35-Jährige dann jedoch in Widersprüche.
Der Angeklagte dagegen hatte ausgesagt, mit dem Messer lediglich Schrauben am Türschloss aufgedreht zu haben, weil er sich so Zutritt zur Wohnung verschaffen wollte. Den Mordversuch stritt er ab. Dem 40-Jährigen, der seit August 2012 in Untersuchungshaft saß, wurde eine Haftentschädigung zugesprochen.