Nürnberg – Freispruch lautete heute das Urteil im Prozess über gemeinschaftliche schwere Vergewaltigung in zwei Fällen in den Jahren 2009 und 2011. Das Urteil kam für die Prozessbeobachter überraschend, die drei Angeklagten mussten sich wegen Vergewaltigung verantworten.
Als Begründung für den Freispruch gab der Richter Mangel an Beweisen an. In beiden Fällen wurde dem 29-jährigen Hauptangeklagten vorgeworfen seine Opfer zunächst mit K.O.-Tropfen betäubt und anschließend vergewaltigt zu haben. Seine mutmaßlichen Komplizen wurden ebenfalls von allen Anklagepunkten freigesprochen.