Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist.
Dagegen hatte der Bundes Naturschutz sowie einer Privatperson geklagt. Die Klagen wurden nun abgewiesen und eine Revision ist nicht zugelassen.
Seit dem 26.07.2024 liegen laut der Stadt Nürnebrg auch die schriftlichen Urteilsgründe vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist der Meinung, dass der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht wird. Deshalb sei ein Ausbau planerisch gerechtfertigt.
Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU): „Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs bringt so viele Vorteile mit sich und löst gleich ein ganzes Bündel von Konflikten, die es im Nürnberger Westen und in der Südstadt gibt: Ein fließender Verkehr geht einher mit einer Reduzierung der Staub-, Lärm- und Abgasbelastungen. Davon profitieren auch das nachgeordnete Straßennetz und die Menschen, die im unmittelbaren Umfeld des Frankenschnellwegs leben.“
Der Bund Naturschutz könnte noch bis zum 26. August gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Beschwerde erheben.
Franken Fernsehen hatte im Juni berichtet: