Bayreuth – Die Staatsanwaltschaft hat ihre Mordanklage gegen den geistig behinderten Ulvi Kulac fallen lassen. Im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy Knobloch kam ein Gutachter zu dem Schluss, dass Kulac sich sein Geständnis auch ausgedacht haben könnte. Ein mit hoher Wahrscheinlichkeit richtiges, aber nicht ausschließbar falsches Geständnis könne nicht die Grundlage für eine Verurteilung sein, so die Staatsanwältin heute.
„Wir haben keine Spuren, keinen Tatort, keine Leiche. Wir haben nur das Geständnis des Angeklagten“, sagte Staatsanwältin Sandra Staade. Auch Ulvis Verteidiger Michael Euler wird wohl fordern, seinen Mandanten freizusprechen. Vergangene Woche, sagte er vor Gericht, dass er Ulvis Unschuld als erwiesen ansehe. Unklar ist, ob auch die Nebenklage einen Freispruch für Ulvi Kulac fordern wird, oder ob sie eine Verurteilung wegen Mordes verlangen wird.
Im Mai 2001 war die damals neunjährige Peggy Knobloch aus ihrem Heimatort Lichtenberg bei Hof spurlos verschwunden. Drei Jahre später wurde der geistig behinderte Ulvi Kulac wegen Mordes verurteilt. Der Fall wird unter anderem neu aufgerollt, weil ein Belastungszeuge eingeräumt hatte, beim ersten Prozess vor zehn Jahren falsch ausgesagt zu haben. Am Mittwoch soll das Urteil fallen.