Regensburg – Gustl Mollath, der seit sieben Jahren zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht ist, bleibt weiterhin in Behandlung. Das Landgericht Regensburg lehnte heute die Wiederaufnahmeanträge ab. Mollaths Anwalt Gerhard Strate und Justizministerin Beate Merk kündigten sofort an eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.
Das Landgericht Regensburg verwarf die beiden Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig. Das Gericht könne weder im Antrag des Untergebrachten noch in dem der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen.
Keine bewusste Sachverhaltsverfälschung
Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt. Die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Nürnberg enthalten zwar Sorgfaltsmängel, für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergäben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.
Beschwerde wird folgen
Mollaths Verteidigung kündigte sofort eine Beschwerde ein. Er bekommt Unterstützung von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Merk, die bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, sagte: „Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren.“
Quelle: dpa