Nürnberg – Das Internet-Auktionshaus Ebay darf den Verkauf von Kleidungsmarken verbieten, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden können. Das entschied heute das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Eilverfahren. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Schaden für Ebay schwerer wiege wenn es mit der bei Rechtsextremisten beliebter Kleidung in Verbindung gebracht werde, als mögliche Umsatzeinbußen des Anbieters.
Die Marken der Klägerin waren von bestimmten Medien als Erkennungsbekleidung der rechten Szene beschrieben worden. Daraufhin hatte Ebay die Kleidungsstücke für laufende und zukünftige Auktionen gesperrt. Die Inhaberin der Marke bestritt den Vorwurf, sah in dem Ausschluss eine Benachteiligung und einen unzulässigen Boykott. Ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung blieb jedoch erfolglos. Ebay sei kein marktbeherrschendes Unternehmen, daher bestünden zumutbare Ausweichmöglichkeiten für die Klägerin, erklärte das Gericht.