Im November letzten Jahres wurde der damals 20-jährige Deniz K. zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, auf einer Demo gegen die NSU mit einer Fahnenstange versucht zuhaben, fünf Polizisten umzubringen. Die Verteidigung war überzeugt, dass die Polizei und die Anklagebehörde den potenziell gewaltbereiten Demo-Teilnehmer mit aller Härte die Grenzen aufzeigen wollte und legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil vom November aufgehoben und gab den Anwälten recht damit, dass das Urteil unverhältnismäßig hoch gewesen sei. Nach den Sommerferien wird das Verfahren vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth neu aufgerollt. Die Verteidiger erwarten ein deutlich milderes Urteil. Es ist damit zu rechnen, dass Deniz K. nun entlassen wird. Zur Neuauflage seines Prozesses wird er wohl auf freiem Fuß sein.