Aufgrund mehrerer Verstöße aus den vergangenen Jahren verhängt die Stadt Nürnberg ein allgemeines Verbot von Campen und Grillen außerhalb des Veranstaltungsgeländes von Rock im Park. Dies schließt Straßen, Parkplätze, sowie Grün- und Waldflächen ein. Untersagt sind demnach das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, Wohnwägen oder ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen. Ebenfalls unzulässig ist Grillen und das Entzünden offener Feuerstellen. Bei Verstößen muss mit Bußgeldstrafen (in Höhe von 55 Euro pro Person/Stunde) gerechnet werden. Private Flächen sind von der Regelung ausgeschlossen.