Der Bund Naturschutz hat heute die Begründung für seine Klage gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Einem neuen Gutachten zufolge müssen zudem deutliche Grenzwertüberschreitungen bei Schadstoffen im Falle eines Ausbaus des Frankenschnellwegs befürchtet werden.
Rechtsanwalt Eike Schönefelder kritisierte die Planung, bei der es seiner Meinung nach „verfahrensrechtliche Fehler“ gegeben habe. Bei dem Ausbau des Frankenschnellwegs handle es sich vielmehr um einen „Lückenschluss“ für eine Autobahn, als um eine Kreisstraße. Des Weitern rügt der BN die angeblich „fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung“ der Stadt. Zudem belege eine neue Studie, dass die Verkehrsprognosen, die der Planung zugrunde liegen, auf „völlig veralteten Grundlagen beruhen“.
Zahlreiche Kläger gegen den Umbau des Frankenschnellwegs
Neben dem Bund Naturschutz klagt auch das Bündnis gegen den Frankenschnellweg, dem mehrere Bürgervereine und der Verkehrsclub Deutschland angehören. Die Projekt-Gegner kritisieren sowohl die hohen Kosten, als auch die höhere Belastung durch Schadstoffe und Lärm für Anwohner. Sie wollen statt des kreuzungsfreien Ausbaus lieber verstärkte Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr.