München – Die „Bayerische Breze“ ist ab sofort europaweit geschützt. Nach knapp sechsjährigem Anerkennungsverfahren hat die EU die geografische Herkunftsangabe „Bayerische Breze“ in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen.
Wie das „Bayerische Bier“ muss auch die „Bayerische Breze“ tatsächlich aus Bayern stammen. Die Europäische Kommission hat für das bekannte Laugengebäck das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe“ vergeben. Auch die „Nürnberger Rostbratwürste“ sind von der EU geschützt und reguliert. Für das Gütezeichen muss mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. „Das unterstreicht die Einzigartigkeit des bayerischen Originals, hilft beim gezielten Marketing und schützt die bayerischen Handwerksbäcker vor Nachahmung“, sagte Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner.