Fürth – Bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme in Bezug auf das Fürth Festival. Anwohner hatten sich wegen Lärmbelästigung während des dreitägigen Festivals beschwert. Nun reichten vier Altstadt-Anwohner eine Eilklage ein, und das teilweise erfolgreich.
Schluss ist eine Stunde früher
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied nun: das Bühnenprogramm in der Gustavstraße und am Waagplatz muss sowohl am heutigen Freitag, als auch morgen um jeweils 22 Uhr beendet werden, um dem „Ruhebedürfnis Rechnung zu tragen“, so das Gericht. Eigentlich wäre erst um 23 Uhr Schluss gewesen. Somit müssen manche Künstler ihren Auftritt kürzer als geplant gestalten.
Weitgehend grünes Licht für das Festival
Allerdings gilt diese Regelung nur für die Auftritte am Waagplatz und auf der Bühne in der Gustavstraße. Unberührt bleiben die fünf Spielstätten in der Innenstadt. Auch darf bis Mitternacht ausgeschenkt und die Freiflächen dichter bestuhlt werden. Somit wies das Gericht den Eilantrag größtenteils ab. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.