Der Anwalt von Gustl Mollath gibt sich optimistisch. Auch wenn eine aktuelle Gerichtsentscheidung Zweifel daran aufkommen lässt – Gerhard Strate erwartet, dass sein Mandat schon bald ein freier Mann ist. Der Anwalt des seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath rechnet noch vor der bayerischen Landtagswahl im September mit der Entlassung seines Mandanten. «Ich halte die Argumente in beiden Wiederaufnahmeanträgen für so zwingend, dass ein denkender Jurist keine Gegenargumente finden kann», sagte der Hamburger Jurist Gerhard Strate der Nachrichtenagentur dpa.
Strate und die Staatsanwaltschaft Regensburg haben beantragt, das Strafverfahren gegen Mollath neu aufzurollen. Falls das mit der Prüfung der Anträge befasste Landgericht Regensburg die Gesuche ablehnen sollte, will der Anwalt sofort Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen. «Notfalls gehen wir vor das Bundesverfassungsgericht», sagte Strate.
Der heute 56-jährige Mollath Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath glaubt, er sei Opfer eines Komplott seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe.
Das Landgericht Bayreuth hatte vor wenigen Tagen angeordnet, dass Mollath vorerst weiter in der Psychiatrie bleiben muss. Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Begründung. «Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.»
Mollaths Anwalt misst der Entscheidung keine große Bedeutung bei: «Das macht mir keine schlaflosen Nächte. Von der Bayreuther Vollstreckungskammer habe ich nichts anderes erwartet», sagte Strate. Inzwischen habe er gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt.
Die Haltung des Landgerichts Bayreuth und die monatelange Prüfung der Wiederaufnahmeanträge beim Landgericht Regensburg zeigen nach Strates Einschätzung, «dass kein Gericht in Bayern den ersten Schritt tun will». Zudem zeigten bayerische Gerichte nach seiner Erfahrung ein «generelles Beharrungsvermögen»: Immer wieder versuchten sie, Fehlentscheidungen zu rechtfertigen, statt Irrtümer einzugestehen, kritisierte Strate.
Für die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) ist der Fall Mollath eine Belastung: Sie hatte sich 2012 zunächst monatelang vor die Justiz gestellt – und dann Ende November in einer abrupten Kehrtwende einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft angeordnet.
Quelle: dpa