Roth/Nürnberg – Fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und falsche Verdächtigung. Das legt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dem mutmaßlichen Unfallverursacher von Roth zur Last und hat jetzt Anklage gegen den 31-Jährigen erhoben.
Der Mann soll am Abend des 11.01.2014 unter Alkoholeinfluss mit seinem Pkw eine schwangere Fußgängerin erfasst und tödlich verletzt zu haben. In einer Linkskurve soll er mit überhöhter Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit seinem Fahrzeug auf den angrenzenden Gehweg gefahren sein. Dabei soll er eine dort gehende 34-Jährige erfasst und tödlich verletzt haben.
Nach dem Unfall soll der 31-Jährige zwar angehalten haben und zunächst zur Unfallstelle zurückgekehrt sein. Dort soll er jedoch gegenüber der Polizei erklärt haben, nicht er, sondern seine Freundin habe das Fahrzeug gelenkt. Anschließend soll er versucht haben, sich zu Fuß von der Unfallstelle zu entfernen, was aber durch einen ihm folgenden Polizeibeamten verhindert wurde. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten deshalb nicht nur vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung zur Last, sondern zusätzlich auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit falscher Verdächtigung.
Da kein Haftgrund vorlag, nahm die Polizei den Mann nicht sofort fest. Der 31-Jährige tauchte daraufhin unter, rund zwei Wochen später stellte er sich aber der Polizei. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Mittlerweile räumt der 31-Jährige ein, der Fahrer des Wagens gewesen zu sein und den Unfall verursacht zu haben. Er hat aber erklärt, die Fußgängerin habe sich zum Zeitpunkt des Zusammenpralls auf der Fahrbahn befunden. Der Vorsitzende eines Schöffengerichts beim Amtsgerichts Nürnberg hat nun darüber zu entscheiden, ob er die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklagebehörde hat für den Tatnachweis unter anderem acht Zeugen und zwei Sachverständige benannt.
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