Allgemeine Geschäftsbedingungen der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH
1.1 Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH (im Folgenden “TVF“ genannt) in Bezug auf die Produktion und Ausstrahlung von Werbung im Fernsehen, die Platzierung von In Stream-Werbemitteln im Umfeld von Videos (PreRolls, MidRolls oder PostRolls) und für Produktionen, die nicht für eine Ausstrahlung im Fernsehen vorgesehen sind. Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen TVF und dem Kunden in Bezug auf die von TVF angebotenen Leistungen.
1.2 Das Angebot der Leistungen von TVF richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.
1.3 Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn TVF ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit abrufbar unter www.frankenfernsehen.tv/agb und können dort vom Kunden heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.
1.5 Individualvereinbarungen zwischen TVF und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch TVF in Textform.
1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, derer sich TVF zur Erfüllung der geschuldeten Leistung bedient, gelten nur insoweit als auf deren Geltung explizit hingewiesen wurde bzw. der Kunde diese zur Nutzung der einzelnen Produkte akzeptieren muss. Bei Widersprüchen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zweifel vor.
2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1 TVF ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
2.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch TVF im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so steht TVF ein Sonderkündigungsrecht zu. TVF hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.
3. Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote von TVF sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von TVF ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für TVF verbindlich.
3.2 Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von TVF einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von TVF angebotene Leistung. Dieser Auftrag kann auch durch Übermittlung von Material, wie Bildern, Videos, Audios oder Texten erteilt werden, sofern nicht die Übermittlung ausdrücklich in Textform als Anfrage bezeichnet ist. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.3 Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch TVF. Auch alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung durch TVF in Textform.
3.4 Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch TVF bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.
3.5 Mit Auftragserteilung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein. Ferner versichert der Kunde, dass er alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen, Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrechte. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen.
3.6 TVF kann den Interessen einzelner Kunden keinen Vorrang vor den Interessen anderer Kunden einräumen. TVF schuldet keinen Konkurrenzschutz und kann Konkurrenzschutz grundsätzlich nicht gewähren.
3.7 TVF ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
3.8 Ein Rücktrittsrecht von TVF besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere das unverbindliche Angebot, die Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
4.2 Vertragsgegenstand ist die jeweils einzelvertraglich vereinbarte Leistung von TVF. Die Leistung entsprechend der einzelnen Funktionalitäten erbringt TVF während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig.
4.3 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. TVF übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die vertraglich vereinbarte Leistung von TVF die vom Kunden verfolgten kommunikativen Erfolge, wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele erreicht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Keinesfalls ist ein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
4.4 Produktion von Videos
4.4.1 TVF verpflichtet sich den Werbespot / den Film / das Bewegtbildformat (im Folgenden „Video“) nach den Vorgaben des Kunden in eigener technischer und gestalterischer Verantwortung zu erstellen.
4.4.2 Das der Produktion zugrunde liegende Storyboard wird durch den Kunden zur Verfügung gestellt und/oder in Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und TVF entwickelt. Die Produktion beginnt mit der Genehmigung des Storyboards durch den Kunden in Textform. Änderungswünsche des Kunden am Storyboard können nach Produktionsbeginn grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
4.4.3 Äußert der Kunde nach Produktionsbeginn Änderungswünsche, ist TVF nur verpflichtet diese Änderungswünsche umzusetzen, wenn zwischen dem Kunden und TVF eine entsprechende Einigung über die dadurch entstehenden Mehrkosten getroffen wird. TVF darf Änderungswünsche im Einzelfall ablehnen, wenn TVF in technischer und/oder gestalterischer Hinsicht die Verantwortung für diese Änderungen nicht übernehmen kann.
4.4.4 Der Kunde hat das Recht wesentliche Teile der Produktion zu begleiten und bei Dreharbeiten anwesend zu sein. Der Kunde hat vor Produktionsbeginn schriftlich einen Ansprechpartner samt Adresse, Mobilnummer und E-Mail zu benennen, der bei Aufnahmeterminen erreichbar und befugt ist Entscheidungen für den Kunden zu treffen.
4.4.5 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Erstellung der Masterkopie. Die Übergabe dieser Produktion erfolgt, sofern vereinbart, auch unkörperlich als Datei. Mehrkosten durch Änderungswünsche nach Produktionsbeginn oder durch die notwendige Konvertierung gelieferter Formate sind hiervon nicht umfasst und sind vom Kunden zu tragen. Auch die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Mitwirkung bestimmter Schauspieler, Komparsen, Modelle und/oder Sprecher wünscht, sind vom Kunden zu tragen. Als Maßstab für die Berechnung solcher Kosten gilt die Abweichung von der durchschnittlichen branchenüblichen Vergütung.
4.4.6 Die Parteien vereinbaren mit der Genehmigung des Storyboards den Zeitpunkt der Ablieferung der Masterkopie. TVF unterrichtet den Kunden über den zeitlichen Ablauf der Produktionsarbeiten. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die außerhalb des Einflusses von TVF liegen oder die durch Änderungswünsche des Kunden verursacht werden, so verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche erwachsen würden.
4.4.7 Die Fertigstellung und Abnahmereife des Werks wird dem Kunden entweder durch Zustellung einer Kopie des Videos oder durch dessen Vorführung angezeigt.
4.4.8 Für das Senderecht an Musik, soweit sie zum Repertoire von GEMA und GVL gehört, trägt TVF die Vergütung gegenüber den Verwertungsgesellschaften. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, TVF die von GEMA und GVL verlangten Abrechnungsdaten betreffend die Musik in der Werbung vollständig entsprechend der Anforderungen der Verwertungsgesellschaften zur Verfügung zu stellen; diese Pflicht gilt auf Anforderung auch nach Beendigung des Werbevertrages, sofern die Angaben nicht bereits mit der Übermittlung des Materials vollständig gemacht sind.
4.4.9 TVF lässt sich von Dritten (Textern, Komponisten, Tonträgerherstellern, Schauspielern, Kameraleuten, Cuttern) die erforderlichen Rechte für den entsprechend dem Storyboard zugrunde gelegten Zweck des Videos einräumen und überträgt das einfache Nutzungsrecht entsprechend des vertraglich vereinbarten Zwecks des Videos auf den Kunden. Der Übergang des Nutzungsrechts an den Kunden erfolgt mit Abnahme der Produktion und ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der geschuldeten Vergütung. Sämtliche Rechte an Bild- und Tonaufnahmen sowie an allen für die Herstellung der Produktion selbst erstellten Materialien, wie z.B. Grafiken, Drehbücher etc., verbleiben dabei bei TVF. TVF behält zudem das Urheberrecht am fertigen Produkt. Dieses darf nicht durch Dritte verändert werden. Der Kunde ist zu einer Nutzung des Videos zu anderen Zwecken, als zu denen eine Rechteeinräumung erfolgt, nicht berechtigt.
4.5 Ausstrahlung
4.5.1 TVF verpflichtet sich, die Werbung des Kunden innerhalb der eigenen Verbreitungswege und online entsprechend des Vertrages einzupflegen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einspeisung in dem Umfang erfolgt, wie die Kabelnetzbetreiber ihr Netz zur Verfügung stellen. Insbesondere hat TVF keinen Einfluss darauf, wo genau und an welche Abnehmer das Signal durch den Kabelnetzbetreiber, Satellit oder Internet verbreitet wird. Es ist weder eine bestimmte Aufmerksamkeit, noch eine bestimmte Werbewirkung vereinbart. Eine besondere Platzierung der Werbeformen oder andere Sonderleistungen wie etwa ein Konkurrenzschutz des Kunden bedürfen der Schrift- oder Textform.
4.5.2 Der Kunde kann zur Ausstrahlung sendefertiges Material anliefern. Hierbei trägt er jedoch das Übermittlungsrisiko. TVF haftet nicht für das Versagen von notwendigen Dienstleistungen Dritter wie z.B. Publisher und Website-Administratoren. Das angelieferte Video-Material hat die Voraussetzungen der technischen Richtlinien in der aktuellen Version zu erfüllen. Entspricht das angelieferte Material des Kunden in technischer Hinsicht nicht den obenstehenden Vorgaben, kann TVF die Werbung ohne Einfluss auf den Bestand des Vertrages zurückweisen. Damit mit angemessenem Aufwand die Sendefähigkeit des Materials hergestellt werden kann, ist TVF berechtigt das Material entsprechend aufzuarbeiten. Der Kunde schuldet die hierfür übliche Vergütung auf entsprechenden Nachweis durch TVF.
4.5.3 TVF ist in folgenden Fällen berechtigt, die Ausstrahlung von Material abzulehnen, ohne dass hierdurch der Bestand des Vertrages berührt würde:
Die Werbung erfolgt nicht für den Kunden oder einen ausnahmsweise im Vertrag bezeichneten Dritten; die Werbung läuft inhaltlich oder formal der Programmausrichtung von TVF grob zuwider; die Werbung verstößt gegen medienrechtliche Vorgaben, insbesondere die Werberichtlinie der Landesmedienanstalten; die Ausstrahlung der Werbung ist konkret oder inhaltsgleich durch behördliche oder gerichtliche Verfügung untersagt; die Werbung verstößt gegen geltendes Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere wenn Rechte Dritter verletzt oder unzulässige Inhalte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbreitet werden.
4.5.4 TVF ist berechtigt, die vorgesehene Ausstrahlung der Werbung aus aktueller programmlicher Disposition unter Beachtung der Interessen des Kunden zu verschieben. Dies gilt auch bei vom Netzbetreiber mitgeteilten Unterbrechungen der Verbreitung, etwa im Fall von Wartung. Der Kunde wird informiert, es sei denn es handelt sich um eine unwesentliche Verschiebung.
4.5.5 Kann die Werbung nicht über alle Verbreitungswege in vertragsgemäßer Weise – gegebenenfalls verschoben entsprechend der vorstehenden Ziffer – ausgestrahlt werden, wiederholt TVF die Werbung zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt, soweit dies für den Kunden im Hinblick auf den Inhalt der Werbung noch von Interesse ist.
4.6 Videomarketing
4.6.1 TVF platziert in Absprache mit dem Kunden über einen Drittanbieter In-Stream-Werbemittel im Umfeld von Videos, beispielsweise PreRolls, MidRolls und PostRolls.
4.6.2 Abgerechnet wird hierbei auf Grundlage der Ad-Impressions (TKP). Die Kampagne wird auf Basis der durch das Ad Serving System gezählten Ad-Impressions berechnet, welche TVF für die jeweilige Kampagne einsetzt. TVF berechnet somit nur das tatsächlich ausgelieferte Inventar.
4.6.3 Bei Kampagnen mit weitergeleitetem Inhalt können Unterschiede in den gezählten Aufrufen oder Klicks zwischen TVF und dem Ad Serving System des Kunden auftreten. Entsprechend des Industriestandards sind Differenzen von bis zu 15 Prozent kein Grund für Beanstandungen. Bei höheren Differenzen wird TVF den Grund der Differenzierung sorgfältig untersuchen lassen und dem Kunden berichten. Der Kunde muss daher TVF für diesen Fall den vorbehaltlosen Zugang zum eigenen Ad Serving System für die spezifische Kampagne ermöglichen. Im Fall der Verweigerung des Zugangs durch den Kunden gilt der Bericht als endgültig und verbindlich für die Parteien. Die so als gültig nachgewiesenen Zahlen sind sodann für die Rechnungsstellung maßgeblich.
4.6.4 TVF übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Werbung von einer bestimmten Anzahl an Personen gesehen oder aufgerufen werden kann. Sofern im Rahmen der Kampagne eine bestimmte Anzahl an Aufrufen vorgesehen ist, so gilt diese Zahl nur als Zielzahl, um deren Erreichung TVF sich bemühen wird. Sollte TVF die Zielzahl nicht erreichen, erhält der Kunde einen proportionalen Nachlass auf den vereinbarten Gesamtpreis. Jeder weitere Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz ist jedoch im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
4.7 Archivierung
Bild- und Tondaten werden von TVF nach der Fertigstellung der Produktion sechs Monate kostenlos archiviert. Eine Speicherung über diesen Zeitraum hinaus bedarf eines schriftlichen Vertrages und ist kostenpflichtig.
5. (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden
5.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, TVF bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer 5 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
5.2 Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:
5.2.1 Vertragsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefax-Nummern und Kontoverbindung. Darüber hinaus hat der Kunde TVF über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung. Der Kunde hat vor Produktionsbeginn schriftlich einen Ansprechpartner samt Adresse, Mobilnummer und E-Mail zu benennen, der bei Aufnahmeterminen erreichbar und befugt ist, Entscheidungen für den Kunden zu treffen.
5.2.2 Rechtliche Belange
Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags in eigener Verantwortung zu klären. Der Kunde hat in jeder Phase der Zusammenarbeit Sorge dafür zu tragen, dass das Video und dessen Inhalt rechtlich zulässig ist und nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Auf die Freistellungsverpflichtung des Kunden in Ziff. 7 wird an dieser Stelle gesondert hingewiesen.
5.2.3 Unzulässige Inhalte
Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet keine unzulässigen Inhalte zur Verfügung zu stellen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt, rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, pornographisch oder sexuell anstößig ist, gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.
TVF obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. TVF wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, hat TVF das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 7 sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
5.2.4 Zurverfügungstellung von Material
Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Videomaterial, Tonaufnahmen, etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und TVF in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich hat der Kunde das benötigte Werbematerial mindestens fünf (5) Arbeitstage vor Ausstrahlungstermin bzw. online Freischaltung der Kampagne abzuliefern. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Materialien während der Vertragslaufzeit können nach Produktionsbeginn grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Äußert der Kunde nach Produktionsbeginn Änderungswünsche, werden nach dem Ermessen von TVF gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht vertraglich anderweitig vereinbart.
Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung von TVF beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist TVF in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch TVF erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.
5.2.5 Entwürfe und Freigabe zur Veröffentlichung
Vor Beginn der Produktion ist der Kunde verpflichtet, das erarbeitete Storyboard innerhalb der durch TVF gesetzten Frist zum Beginn der Produktion freizugeben oder dem Produktionsbeginn zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der Gründe, die einem Produktionsbeginn auf Grundlage des Storyboards schriftlich widersprechen. Sofern der Kunde TVF nicht innerhalb des Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von TVF übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Kunde wird auf diese Folge hingewiesen.
Das fertiggestellte Video wird TVF diese dem Kunden zur Kenntnis bringen mit der gleichzeitigen Aufforderung die Zustimmung für die finale Umsetzung dieser für eine Veröffentlichung zu erteilen. Der Kunde hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder der Veröffentlichung schriftlich zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Kunde TVF nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von TVF übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Kunde wird auf diese Folge in der Übersendung des Entwurfs gesondert hingewiesen.
5.2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme von TVF durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt TVF mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von TVF sowie dessen Fälligkeit unberührt.
6. Rechteeinräumung
6.1 Der Kunde räumt TVF im, für die Vertragserfüllung erforderlichen, Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist TVF berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden. Das Senderecht und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung berechtigen TVF hierbei insbesondere zur Ausstrahlung und Zugänglichmachung mittels aller bekannten technischen Verfahren, analog, digital, per Satellit sowie in allen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Formen des Fernsehens und des öffentlichen Zugänglichmachens.
6.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TVF die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt. Zu diesem Zweck ist der Kunde damit einverstanden, dass TVF Kopien der fertigen Produktionen anfertigt und diese ggf. vorführt.
6.3 Wenn und soweit TVF dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und TVF bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.
7. Haftung des Kunden und Freistellung
Der Kunde stellt TVF und TVFs Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten der in Ziff. 5 und Ziff. 6 gegenüber TVF oder TVFs Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung. TVF wird den Kunden von einer entsprechenden Inanspruchnahme in Kenntnis setzen.
8. Gewährleistung und Haftung von TVF
8.1 Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. TVF kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. TVF ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.
8.2 TVF übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.
8.3 Auf den Transport von Daten über das Internet hat TVF keinen Einfluss. TVF übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.
8.4 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und TVF aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist TVF dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter der Angabe des Mangels TVF gegenüber geltend zu machen.
8.6 Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die TVF bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber TVF einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8.7 TVF übernimmt keine Haftung für die Benutzung oder Spezifizierung von Hardware und Software, die Dritten gehört oder von Dritten betrieben wird; für die Nichtveröffentlichung von Werbung, welche durch Änderungen in Software oder Hardware Dritter verursacht wird, einschließlich z.B. neuer oder geänderter Protokolle oder Technologien; für Fehler in der Bereitstellung von Diensten und Netzwerken, die nicht der Kontrolle von TVF unterliegen; für Unterbrechungen oder Fehler im Internet oder anderen Online-Diensten. In jedem der vorgenannten Fälle wird TVF die Kampagne um die unbedingt ausgefallene Zeit verlängern, um die Beeinträchtigung auszugleichen.
8.8 TVF haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von TVF, TVFs gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
8.9 Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von TVF zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von TVF vollumfänglich ausgeschlossen.
8.10 Für übrige Schäden ist die Haftung von TVF, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit TVF nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn TVF die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
8.11 Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Logos, Claims, Werbeanzeigen, Bilder, Texte, produkt-, unternehmensbezogene und sonstige Informationen), die der Kunde TVF zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die von TVF erstellten Leistungsergebnisse veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt TVF keine Haftung.
8.12 Alle Ansprüche des Kunden gegenüber TVF verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.13 Soweit die Haftung von TVF beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Der Vertrag beginnt grundsätzlich zu dem in den Vertragsunterlagen angegebenen bzw. zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt.
9.2 Wird der Vertrag mit einer von vorn herein festgeschriebenen Laufzeit abgeschlossen, so ist dies in den Vertragsunterlagen vermerkt. Der Vertrag endet sodann mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch den Kunden bedarf.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
Sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug befindet, der Kunde gegen eine ihm gem. Ziff. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflicht verstößt, der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt oder gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde.
9.4 Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann verbindlich, wenn sie unter Verwendung derjenigen E-Mail-Adresse versendet wurde, die der Kunde bei Vertragsschluss oder nachträglich als Kontakt-Adresse hinterlegt hat.
9.5 Im Fall einer Kündigung ist TVF berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. TVF muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was TVF infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
9.6 Verletzt der Kunde eine ihm nach dem Vertrag bzw. nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegende Pflicht, insbesondere seine Zahlungspflicht, so ist TVF zur Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt, sofern der Kunde das pflichtwidrige Verhalten trotz Aufforderung dieses einzustellen, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist fortsetzt. In diesem Fall ist TVF berechtigt, die Leistung zurückzubehalten und die gesamte vereinbarte Vergütung bis zum vereinbarten Vertragsende oder – bei Dauerschuldverhältnissen – bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu verlangen.
9.7 Nach Vertragsende besteht gegebenenfalls für den Kunden die Möglichkeit – je nach Leistung – gegen Entrichtung einer entsprechenden Vergütung die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung existierenden Leistungsergebnisse zu übernehmen und ohne weitere Beteiligung bzw. ohne weiteres Zutun von TVF auf eigene Kosten aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuführen. Der Kunde hat dies TVF gegenüber innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Ferner hat der Kunde in einem solchen Fall alle hierfür erforderlichen Handlungen und Erklärungen selbständig vorzunehmen bzw. abzugeben. Die Parteien werden sodann hierüber eine gesonderte Vereinbarung treffen. Andernfalls ist TVF berechtigt, die Leistungsergebnisse, einschließlich der darin enthaltenen Inhalte, zu löschen bzw. an die zuständige Vergabestelle zurückzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde innerhalb angemessener Frist nach Vertragsbeendigung TVF nicht mitteilt, ob er eine Übernahme beabsichtigt oder nicht. Sofern im Fall der Rückgabe an die Vergabestelle eine Vergütung fällig wird, ist diese durch den Kunden zu leisten.
10. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
10.1 Der Preis ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise in TVFs Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
10.2 Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch TVF erfolgen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Bankkonto von TVF.
10.3 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde TVF die hieraus resultierenden Kosten in Höhe von pauschal 15,– Euro pro Vorgang zu erstatten, soweit er diese Kosten zu vertreten hat.
10.4 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann TVF den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag sofort fällig stellen.
10.5 Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich TVF vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann TVF Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
10.6 Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für TVF entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch TVF hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von TVF geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.
10.7 TVF ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Leistet der Kunde die Rest- und Vorauszahlung trotz mehrmaliger Mahnung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ist TVF zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
10.8 Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
11. Sonstiges
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von TVF soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
11.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.
12. Anschrift
TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH
Südwestpark 73
90449 Nürnberg
info@frankenfernsehen.tv
Telefon 0911/96796-0
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nürnberg Handelsregister: Nürnberg HRB 13240
Geschäftsführung: Helge Maaß
USt.-ID-Nr: DE 173181420
Stand: Juni 2023