Bayern reagiert auf die Teil-Legalisierung von Cannabis und plant, den Cannabis-Konsum in öffentlichen Räumen stark einzuschränken. Volksfeste sollen möglichst zu komplett Cannabis-freien Zonen werden. Auch Biergärten und die Außengelände von Gaststätten könnten generell zu Tabuzonen für Cannabis werden.
Es ist bereits klar, dass Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz in Bayern mit hohen Bußgeldern geahndet werden – zum Beispiel 1000 Euro für das Kiffen in Anwesenheit von Kindern oder Jugendlichen. Diese Informationen stammen aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog, den das bayerische Gesundheitsministerium erstellt hat und der seit dem 1. April in Kraft ist.
Wer in Bayern zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen kifft, in Schulen oder in Sichtweite davon, oder auf Kinderspielplätzen und in ihrer Sichtweite, muss mit Bußgeldern von 500 Euro rechnen. Wer eine etwas größere Menge Cannabis als erlaubt besitzt oder mit sich führt, riskiert ein Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro. Auch Verstöße im Zusammenhang mit zukünftigen Cannabis-Anbauvereinigungen werden teuer: Für unerlaubte Werbung oder unsachgemäße Lagerung von Cannabis drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro. Für einige Verstöße sind sogar Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich.
Hier geht es zum kompletten Bußgeldkatalog.