Nürnberg – Nach dem „Fränkischen Spargel“ ist nun auch die Bezeichung „Spielwarenmesse“ rechtlich geschützt. Das teilte die Spielwarenmesse eG heute Mittag mit. Der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt ging ein aufwändiger Beweisprozess voran.
Somit sei einzig und allein die Spielwarenmesse eG berechtigt, gewerbliche Fachmessen auf dem Gebiet der Spielwaren bei der Bewerbung, Organisation und Durchführung als „Spielwarenmesse“ zu bezeichnen.
Dem Messe- und Marketingdienstleister sei es in dem langwierigen Eintragungsverfahren gelungen nachzuweisen, dass die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise das Wort „Spielwarenmesse“ allein als Hinweis auf die eigene Fachmesse und damit auf die Spielwarenmesse eG sehen würden. Die Einzigartigkeit der Spielwarenmesse spiegele sich nun also auch in der Verwendung ihres Namens wider.
„International Toy Fair Nürnberg“ Geschichte
Ferner hieß es, dass die Spielwarenmesse eG im Zuge dieser Markeneintragung den Namen und die Wort-Bild-Marke der größten Fachmesse ändern werde. Künftig solle die Veranstaltung allein „Spielwarenmesse“ heißen. Auf den bisherigen Namenszusatz „International Toy Fair Nürnberg“ werde verzichtet.
Quelle: Spielwarenmesse eG